Veranstaltung: | Digitale Programm-LDK MV Juni 2021 |
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Tagesordnungspunkt: | WP1. Wir retten das Klima! Es ermöglicht unser Leben. |
Antragsteller*in: | LaVo (dort beschlossen am: 10.05.2021) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 14.05.2021, 12:41 |
WP1.1. Klimaschutz gesetzlich verankern.
Text
Effektiver Klimaschutz hilft uns auch in Mecklenburg-Vorpommern dabei, die
katastrophalen Folgen der Klimakrise noch bestmöglich abzumildern. Hierzu
braucht es eine Modernisierung der politischen Steuerung in der Klima- und
Energiepolitik. Das bedeutet konkret, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen,
weniger Treibhausgase auszustoßen und nachhaltiger zu wirtschaften. Dies kann
nur mit vorausschauenden und transparenten Zielen gelingen, die langfristige
Planungs- und Investitionssicherheit bieten und in einem Klimaschutzgesetz
festgeschrieben werden müssen.
Dieser gesetzliche Rahmen stellt sicher, dass die Einhaltung der Ziele zur
Daueraufgabe der Politik wird. Der größte Fokus muss dabei auf der Erarbeitung
sektorspezifischer Vorgaben zur CO2-Minderung liegen. Unter Beteiligung der
Verbände, Institutionen und der Zivilgesellschaft muss schnellstmöglich ein
Klimaschutzplan mit konkreten Maßnahmen erarbeiten werden. Dieser basiert auf
unabhängigen wissenschaftlichen Erkenntnissen und deckt sowohl die Landes-, als
auch die kommunale Ebene ab.
Alle neuen Landesprojekte müssen sich daran messen lassen, nicht im Widerspruch
zur Erreichung der verfassungsmäßig zu verankernden Klimaschutzziele zu stehen.
Für wirksamen Klimaschutz fordern wir:
- eine Verankerung des Klimaschutzes als Staatsziel in der Landesverfassung.
- ein Landesklimaschutzgesetz mit verbindlichen, zeitlich definierten
Treibhausgas-Minderungszielen: Im Vergleich zu 1990 müssen die C02-
Emissionen bis 2025 um 60 %, bis 2030 um 80 %, bis 2035 um 90 % und bis
2040 um 100 % gesenkt werden.
- einen integrierten Klimaschutzplan, mit sektorspezifischen Vorgaben, einem
wirksamen Monitoring und regelmäßiger Fortschreibung in einem Turnus von
fünf Jahren. Die Umsetzungsergebnisse müssen in einem jährlichen
Energiewende- und Klimaschutzbericht veröffentlicht werden.
Änderungsanträge
- WP1.1.-Ä1 [modÜ] (LAG Energie und Klima (dort beschlossen am: 27.05.2021), Modifiziert übernommen)
- WP1.1.-Ä2 [Ü] (LAG Energie und Klima (dort beschlossen am: 27.05.2021), Angenommen)
- WP1.1.-Ä3 [Ü] (LAG Energie und Klima (dort beschlossen am: 27.05.2021), Angenommen)
- WP1.1.-Ä4 [modÜ] (LAG Energie und Klima (dort beschlossen am: 27.05.2021), Modifiziert übernommen)
- WP1.1.-Ä5 [Ü] (LAG Energie und Klima (dort beschlossen am: 27.05.2021), Angenommen)
- WP1.1.-Ä6 [Ü] (LAG Energie und Klima (dort beschlossen am: 27.05.2021), Angenommen)
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